Vereinigung Liberaler
Kommunalpolitiker Hamburg e. V. |
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Übersicht über Sitze zur Bezirksversammlungswahl 2008
1. Künftige Zahl der Bezirksabgeordneten in den jeweiligen Bezirksversammlungen
Rechtsgrundlage: · § 4 Absatz 1 BezVG · § 3 BezWG
Erläuterung: Das Verhältnis derjenigen Abgeordneten, die von den Wahlkreislisten gewählt werden, zu denjenigen, die von der Bezirksliste gewählt werden, richtet sich nach dem Zahlenverhältnis bei der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (50 von Landesliste und 71 von den Wahlkreislisten). Demnach sind 41 % der Mitglieder von der Bezirksliste und 59 % von den Wahlkreislisten zu wählen.
2. Aufteilung der Bezirksabgeordneten auf die Bezirkswahlkreise 1. Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (30 Wahlkreisabgeordnete)
2. Bezirksversammlung Altona (30 Wahlkreisabgeordnete)
3. Bezirksversammlung Eimsbüttel (30 Wahlkreisabgeordnete)
4. Bezirksversammlung Hamburg-Nord (30 Wahlkreisabgeordnete)
5. Bezirksversammlung Wandsbek (34 Wahlkreisabgeordnete)
6. Bezirksversammlung Bergedorf (27 Wahlkreisabgeordnete)
7. Bezirksversammlung Harburg (30 Wahlkreisabgeordnete)
Berechnungsgrundlage: · Die Einteilung der Wahlkreise zur Bezirksversammlungswahl entspricht der zur Bürgerschaftswahl (§ 3 Absatz 2 BezWG). · Stand der Wahlkreiseinteilung ist die Anlage zu § 18 Absatz 8 des Bürgerschaftswahlgesetzes nach dem Änderungsgesetz vom 6. März 2007. · Die Anzahl der Wahlkreisabgeordneten je Wahlkreise ist anhand der Anzahl der Wahlberechtigten bei der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung zu ermitteln (§ 3 Absatz 3 BezWG). Maßgeblich waren in dieser Berechnung die Wahlberechtigtenzahlen vom 31.12.2005. Eine endgültige Berechnung erfolgt mit der Bekanntmachung des Landeswahlleiters zum Einreichen von Wahlvorschlägen. · Die Höchstzahl der Kandidaturen ist die doppelte Anzahl der Sitze, die im jeweiligen Wahlkreis zu vergeben sind (§ 25 Absatz 1 Satz 3 BüWG, der gem. § 1 Absatz 1 BezWG anzuwenden ist). · Die Grenzen zwischen den Stadtteilen Süderelbe und Heimfeld westlich der Harburger Seehäfen wird nach Süden an die Bundesstraße 73 (Einmündung der Straße Milchgrund) verlängert. Im Anschluss folgt die Grenzlinie dem Straßenzug Milchgrund, Lohmannsweg, Weusthoffstraße, Friedhofstraße, Bremer Straße bis zur Landesgrenze.
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