Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker
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Aufnahmeantrag

E-Government in Kommunen verstärkt einführen 

(Beschluss der XIX. Bundesdelegiertenversammlung der V.L.K. am 26. / 27. September 2003 in Güstrow)

 

 

 

E-Government bietet die große Chance, Verwaltungen von Grund auf einfacher, schneller, effizienter, wirksamer und damit bürgerfreundlicher zu machen.

Die von einigen Landesregierungen in ihren Aktionsplänen Multimedia festgelegten Schwerpunkte der landesweiten Vernetzung, die Verknüpfung mit der Verwaltungsreform, das einheitliche Dokumenten-Management-System und die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung sowie die Einführung eines durch Chipkarten gestützten Signatursystems können nur ein erster Schritt zur Unterstützung kommunaler Internetangebote sein Gemeinden, Städte und Kreise müssen die Bereitstellung von Online-Dienstleistungen schnellstens ausbauen, um die durch die große Fläche der Landkreise gerade in dünn besiedelten Gebieten vorhandenen Mobilitätsnachteile der Bürger teilweise zu kompensieren.

Die VLK fordert deshalb:

- Die Bürger sollen von den Verwaltungen gebeten werden, freiwillig ihre E-Mail-Adressen zur Verfügung zu stellen, um in Zukunft Bescheide und Rechnungen per E-Mail versenden zu können. Dadurch werden erste Voraussetzungen für die elektronische Kommunikationsfähigkeit zwischen Bürger und Verwaltung geschaffen. In Zukunft hat dann die Verwaltung neben der postalischen auch die elektronische Adresse gespeichert.

- Die Restrukturierung der Verwaltung nach den Erfordernissen des E-Government. Digitalisierung kann die Komplexität von Verwaltungsvorgängen reduzieren. Diese Entschlackung der Behördenwege (Vereinfachung von Formularen; Überprüfung einzelner Prozess-Schritte etc.) soll mit der Einführung von E-Government durchgeführt werden, um die Effizienzvorteile auch maximal ausnutzen zu können.

- Die Schaffung zentraler Serviceinstanzen, um die permanente Neuentwicklung von bereits vorhandenen Lösungen zu stoppen. Dieses "E-Government-Service-Center" soll ständig internationale Best-Practice-Modelle recherchieren und standardisierte Software anbieten.

- Die von den Verwaltungen zu erbringenden Dienstleistungen sind öffentlich auszuschreiben, um durch Wettbewerb die effizientesten und kostengünstigsten Angebote realisieren zu können. Dies führt zu Senkungen von Sach- und Personalausgaben in den einzelnen Verwaltungen. Die Förderung experimenteller Projekte auf kommunaler und regionaler Ebene, in denen sich die Bedürfnisse von Bürgern, Unternehmen und Behörden gleichermaßen testen lassen, ist zu ermöglichen.

- Die Umsetzung des "One Stop Shop"-Angebots der Kommunalverwaltung, bei der das Abrufen einer Dienstleistung über jeweils eine zuständige Stelle ermöglicht werden soll. Dies erfordert bei den Kommunalverwaltungen die Schaffung von Plattformen, welche die häufigsten Anliegen (z.B. Ummeldungen, Gewerbeanmeldung) zusammenführen.

- Die Formulierung von einheitlichen Sicherheitsregeln, um die Kommunikation zwischen Staat und Bürger durch das Vertrauen des Bürgers gegenüber den Empfängern der Daten bzw. Informationen verstärkt zu ermöglichen. Es müssen leicht verständliche und schnell zugängliche Sicherheitsstandards formuliert werden, die verbindlich sind und Bedenken wegen Datenmissbrauch durch die Behörde (Steuerfahndung, Strafverfolgung) ausräumen.

- Die Schaffung von Nutzeranreizen durch schnellere Bearbeitungszeiten, ermäßigte Gebühren, One-Stop-Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen, um die Bürger zur stärkeren Nachfrage elektronischer Dienstleistungen zu bewegen.

- Die Einrichtung institutionsübergreifender Themen-Portale, die nicht den inneren Aufbau einer Behörde oder Verwaltung mit ihren verschachtelten Zuständigkeiten widerspiegeln, sondern nach dem Lebenslagen-Prinzip aufgebaut sind.

- Die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Verwaltungseinheiten, um sich mit neuen Lösungsansätzen und eigenen Recherchen vertraut zu machen.

- Die Vorstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Website der Verwaltung und deren E-Mail-Adresse, damit die Bürgerinnen und Bürger mit der zuständigen Sachbearbeiterinnen oder dem zuständigen Sachbearbeiter direkt kommunizieren können.