Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker
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Städten und Gemeinden aktiv den Weg zur "Bürgerkommune" ebnen!

(Beschluss der XVII. Bundesdelegiertenversammlung der V.L.K. am 23. September 2000 in Berlin)

 

 

 

1. Die V.L.K. fordert, die substanzielle Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung zu einem politischen Kernthema in der Bundesrepublik zu machen. Die institutionell von Grundgesetz und Landesverfassungen garantierte Kommunale Selbstverwaltung muss sich mit aktiver und nachhaltiger Unterstützung von Bund und Ländern in Städten und Gemeinden zur "Bürgerkommune" weiterentwickeln.

In der "Bürgerkommune", sind politische Prozesse und Entscheidungen im "Gläsernen Rathaus" für die Menschen gestaltbar und erkennbar. Darin kann sich gesellschafts- und kommunalpolitisches Engagement möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger besser, wirksamer und transparenter als bisher entfalten. Repräsentative Demokratie bleibt weiter nötig, aber Rat und Verwaltung müssen sich mit dem Mut zur Transparenz verstärkt den Bürgerinnen und Bürgern öffnen.

 

2. Die V.L.K. fordert, dass die Länder sich weniger als Ordnungsfaktor und zentraler Lenkungsapparat empfinden, sie müssen mit verschlankter Hierarchie ganz besonders "Servicestelle" werden, die mit allen Kräften den Städten und Gemeinden, den "Bürgerkommunen" maximale Hilfe und Unterstützung bei ihren Aufgaben für die Menschen und die Wirtschaft anbietet. 

 

 

3. Die V.L.K. fordert, dass die wirkliche Stärkung kommunaler Eigenverantwortung, Ziel und Leitbild der Modernisierung der Landesverwaltungen wird: Die Landesverwaltungsreformen dürfen nicht nur den eigenen Organisationsaufbau der Länder aufgrund eigener (finanzieller) Belange optimieren. Die Städte und Gemeinden vor Ort eigenverantwortlich in den Stand zu setzen, das "Gesamtsystem Staat / Kommune" zur vollen Leistung zu bringen, ist entscheidendes Kriterium. Dazu fordert die V.L.K. Reformverfahren, die diese Ziele und Leitbilder für alle Beteiligten sichtbar und verbindlich machen, nicht nur in einer "heißen Phase" der Reformen, sondern nachhaltig und dauerhaft.

Dazu gehört auch permanentes Controlling, konkrete Erfolgskontrolle nach bestimmten Zeitabschnitten ebenso wie die kritische Gesamtüberprüfung aller bundes- und landesrechtlichen Regelungen, die den Kommunen Ausstattungsstandards und Vorgaben setzen. Dazu gehört ein Finanzsystem, das sich streng am Prinzip der Konnexität von Aufgaben und Kostenverantwortung orientiert.

 

 

4. Die Entwicklung hin zur "Bürgerkommune" würde der europäischen Charta der Selbstverwaltung entsprechen, die seit dem 01. September 1988 in der Bundesrepublik geltendes Recht ist (BGBl II v. 28.01.1987, S: 65 ff). In Ihrem Artikel 3 gewährleistet die Charta nicht nur das institutionell gesicherte Recht, sondern auch die tatsächliche Fähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften zur Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechtes.

Die V.L.K. fordert diesen Reformansatz insbesondere in Zeiten der Fremdbestimmung von oben, der Glaubwürdigkeitsverluste politischer Parteien und Institutionen, eher formaler denn inhaltlich wirksamer Beteiligungsstrukturen von Bürgern und Bürgerinnen in ihren Städten und Gemeinden.

 

5. Im einzelnen fordert die V.L.K. zur Verwaltungsreform und Modernisierung insbesondere:

- Eine dauerhafte Verwaltungsreform und Aufgabenkritik von oben nach unten, einen Bewusstseinswandel der Bürokratien der Länder im Sinne einer Servicedienstleistung für die Städte und Gemeinden.  

- Einen Bürokratieabbau mit der "Umkehrung der Beweislast": Vorschriften treten mit Ablauf eines festen Datums außer Kraft, es sei denn, der Nachweis weiterer Notwendigkeit kann schlüssig neu erbracht werden. Alle Gesetze und Vorschriften dürfen nur befristet gelten (Verfallsdatum).  

- Keine weitere Verstaatlichung bisher kommunaler Aufgaben. Die kulturtragende Rolle der Städte und Gemeinden zu respektieren und zur kulturellen Grundversorgung beizutragen; auf prestigeträchtige staatliche Imageobjekte und Kulturbürokratien sollte verzichtet werden.  

- Den Abbau von Mischfinanzierungen und die Herstellung des Konnexitätsprinzips vor allem bei den Leistungen im Sozialbereich.

- Verstetigte Finanzausgleiche, die in ihren wesentlichen Eckdaten über mehrere Jahre gelten; eine Anhebung der Steuerverbundquoten zugunsten eigener kommunalpolitischer Finanz- und Gestaltungsspielräume (Gemeindefinanzierungsrahmengesetz).  

- Eine verbesserte Finanzausstattung der Städte und Gemeinden in den Finanzausgleichgesetzen; sparsames Haushalten muss sich auch im Finanzausgleich lohnen (Bonussystem).  

- Eine deutliche Reduzierung der zweckgebundenen Einzelzuweisungen zugunsten der allgemeinen Zuweisungen und / oder globaler zweckgebundener Budgets.  

- Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der örtlichen Schulträger im Rahmen einer Bildungsgesamtreform (Finanzierungssystem, Kooperationsmodelle, Verbundlösungen, Medienausstattung, Gestaltungsspielräume für Schulen und Schulträger pp.) unter Wahrung der Finanzleistungen der Länder.  

- Eine ortsnahe Schulaufsicht, die vor allem Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den schulischen Bildungsauftrag sicherstellt.  

- Verfassungsrechtlich verankerte Anhörungsrechte der Kommunalen Spitzenverbände in Bundestag und Landtagen zu kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben.  

- Eine regelmäßige Überprüfung der von den Ländern und Kommunen wahrgenommenen Aufgaben, mit dem Ziel, die nicht zum Kerngeschäft der Verwaltung gehörenden Tätigkeiten zu privatisieren, wenn diese von Privaten gleich gut und preiswerter erfüllt werden können. Hierzu ist zum Ende einer jeden Legislaturperiode ein Privatisierungsbericht zu erstellen.  

- Prüfung von Standards auf örtliche Gebührenverträglichkeit, weil z. B. Müll- und Abwassergebühren eine fast unerträgliche Höhe für die Bürger erreicht haben; zudem sind sie mittlerweile ein Standortnachteil für Unternehmen in der Bundesrepublik geworden.  

- Kumulieren und Panaschieren in allen Bundesländern zur Verbesserungen bürgerschaftlicher Mitwirkung,  

- Verstärkte Minderheitenrechte auch unterhalb des Fraktionsstatus für Gruppierungen im Rat und Einzelmitglieder auch im Sinne möglicher finanzieller Zuwendungen.

 

 

Nur starke "Bürgerkommunen" sichern die Zukunftsfähigkeit der Kommunalen Selbstverwaltung auf Dauer.