Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker
Hamburg e. V.

 

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Beitragsordnung

vom 14. Juni 2000 

mit den Änderungen 
vom 21. November 2001
und vom 24. April 2002

 

 

(1) Zur Finanzierung der Tätigkeit der Vereinigung wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

(2) Die eingeschriebenen Mitglieder der Vereinigung sind zur Zahlung eines regelmäßigen Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Die Beitragspflicht endet bei Beendigung der Mitgliedschaft zum jeweils nächsten Monatsende.

(3) Der Beitrag ist bis zum fünften Tage eines Monats durch das Mitglied auf das Konto der Vereinigung zu überweisen. Ein Einzug aufgrund einer diesbezüglichen Vereinbarung steht dem gleich.

(4) Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1,00 (einen) Euro.

(5) Korporative Mitglieder der Vereinigung zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 10,00 (zehn) Euro pro Monat für jeden der betroffenen Fraktion zugehörigen Abgeordneten.

(6) Um die Zahlung eines Jahresbeitrages im Voraus zu befördern, wird bei Zahlung bis zum 05. Januar eines jeden Jahres ein Rabatt dergestalt gewährt, dass der Jahresbeitrag dann 10,00 (zehn) Euro beträgt.

(7) Die Beschlussfassung dieser Beitragsordnung wird in geeigneter Weise veröffentlicht.

(8) Die Beiträge werden vom Vorstand erhoben und nur für Vereinszwecke verwendet.

(9) Über die Mittelverwendung wird der Mitgliederversammlung Rechenschaft abgelegt.

(10) Die Mitgliederversammlung bestimmt alljährlich aus der Mitgliedschaft zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.